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[mg] Mit einer deutlichen Senkung der Entgelte für die Anrufzustellung in den Mobilfunknetzen, den sog. "Terminierungsentgelten", um ca. 16 Prozent hat die Bundesnetzagentur in drei heute bekannt gegebenen Entscheidungen einen heftig umstrittenen Konfliktpunkt zwischen Festnetz- und Mobilfunkanbietern geklärt und bis Ende November 2007 ein neues Entgeltsystem vorgegeben.
Die drei Genehmigungen richten sich an die T-Mobile Deutschland GmbH, die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co KG und die 22 (Germany) GmbH & Co OHG.
Im Einzelnen betragen die Entgelte 8,78 Cent für T-Mobile bzw. jeweils 9,94 Cent für E-Plus und o2 (Germany). Eine Entscheidung über die Terminierungsentgelte der Vodafone D2 GmbH wird aufgrund der gesetzlichen Fristvorgaben erst später erfolgen. Daher treten die abgesenkten Entgelte insgesamt erst ab dem 23. November 2006 in Kraft. Bis dahin bleiben die bisherigen Entgelte in Höhe von 11 bzw. 12,4 Cent unverändert. Über den Gesamtgenehmigungszeitraum vom 30. August 2006 bis 30. November 2007 resultiert daraus ein durchschnittliches Entgeltniveau in Höhe von 9,22 Cent für die T-Mobile bzw. 10,43 Cent für E-Plus und o2, was einer prozentualen Absenkung von etwa 16 Prozent gegenüber den bisherigen Entgelten entspricht.
"Wir korrigieren mit der Entscheidung eine Schieflage im Wettbewerb, die zwischen dem Mobilfunk und dem Festnetz besteht und verschaffen allen Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit. Dabei bewegen wir uns im Rahmen der vergleichbaren und effizient arbeitenden europäischen Mobilfunkunternehmen. Gerade dieser detailliert ermittelte Vergleichsmaßstab gewährleistet, dass die deutschen Festnetzkunden nicht mehr zahlen müssen als in günstigen Ländern der EU. Andererseits wird auch der erfreuliche Wettbewerb der Mobilfunkunternehmen untereinander erhalten und der notwendige Anpassungsprozess so gestaltet, wie es den vergleichbaren kostenbasierten Gleitpfaden in Europa entspricht", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth.
Die eingereichten Kostenunterlagen konnten nicht als tragfähige Entscheidungsgrundlage anerkannt werden, weil sie in allen Fällen keine verursachungsgerechte Zuordnung der geltend gemachten Kosten auf die Terminierungsleistungen erkennen ließen. Dadurch bestand keine Möglichkeit, die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die einzelnen Mobilfunknetzbetreiber auf der Basis der von ihnen eingereichten Kostennachweise zu quantifizieren. Um dennoch im Interesse aller Marktbeteiligten eine Entgeltentscheidung treffen zu können, wurden die Entgelte auf der Basis eines internationalen Tarifvergleichs ermittelt.
Die Tarifspreizung zwischen den Entgelten für die Terminierung im D-Netz der T-Mobile und den beiden E-Netzen ist trotz der vorgenommenen Absenkung prozentual gleich geblieben und trägt den auf der unterschiedlichen Frequenzausstattung basierten Kosten zwischen den 900-MHz-und den 1800-MHz-Mobilfunknetzen, dem späteren Markteintritt sowie den geringeren Marktanteilen und den daraus resultierenden ungünstigeren Skaleneffekten der E-Netzbetreiber in angemessener Weise Rechung.
"Im Laufe des nächsten Jahres werden wir einigen Grundsatzfragen, die angesichts ihrer Komplexität und infolge der unzureichenden Kostenunterlagen in dem 10-wöchigen Verfahren nicht geklärt werden konnten, vertieft nachgehen. Wir wollen dabei die Erfahrungen anderer Regulierungsbehörden mit Kostenmodellen nutzen und auswerten. Bereits heute zeigt sich, dass entscheidend ist, auf welchen Prämissen und Vorgaben ein Kostenmodell beruht. Diese Vorgaben, wie z.B. der Einfluss der UMTS Lizenzkosten, die Bedeutung der Endgerätesubvention und die Verteilung der Kosten auf Terminierung und interne Nutzung sowie Datendienste kann man keinem Gutachten überlassen, sondern sie sind wertende Vorgaben die zur Kernkompetenz der europäischen Regulierungsbehörden gehören. Hierzu werde ich auch einen gemeinsamen Dialog der EU-Regulierer mit der Kommission anregen", sagte Präsident Kurth.
Die Entgeltgenehmigungen gelten bis zum 30. November 2007. Sie waren erforderlich geworden, nachdem die Bundesnetzagentur Ende August entschieden hatte, dass die Terminierungsentgelte der vier Mobilfunknetzbetreiber künftig der Vorabgenehmigung nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung unterliegen. Hiergegen gerichtete Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit denen sie die Durchführung der Entgeltgenehmigungsverfahren verhindern wollten, waren erfolglos geblieben.
Quelle: tele-fon.de