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U r t e i l
3. April 2008
15:56 Uhr
Bundesnetzagentur darf Mobilfunkanbietern Preise vorgeben

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[mg]  Der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO zeigt sich erleichtert angesichts des aktuellen Urteils zur Entgeltgenehmigungspflicht für die Mobilfunkterminierung. Das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) hat in seinen Ausführungen vom 2. April die Bundesnetzagentur bestätigt, die von den vier Mobilfunkunternehmen verlangt, ihre Entgelte im Voraus genehmigen zu lassen. Diese Gelder müssen auch die Festnetznetzbetreiber des BREKO an die Mobilfunker zahlen, wenn sie Gespräche in deren Netze durchreichen.

   BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann begrüßt insbesondere die Feststellung des Gerichtes, "dass die betroffenen Unternehmen den Markt für die Anrufzustellung in ihre jeweiligen Mobilfunknetze beherrschen." Weiter wird ausgeführt: "Die Entgelte für die Mobilfunkterminierung lagen in der Vergangenheit aufgrund der monopolartigen Struktur der Märkte deutlich über den Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären." "Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Mobilfunker," resümiert Lüddemann, "damit ist der Weg für weitere Entgeltsenkungen offen. Von der insbesondere im Verbraucherinteresse vom Bundesverwaltungsgericht geforderten engen Orientierung der Entgelte an den tatsächliche Kosten sind wir noch meilenweit entfernt. Selbst das Gutachten von E-Plus kam seinerzeit auf eine realistische Größenordnung von 5 Cent."

   Zu entscheiden war speziell über den Zeitraum 2006 bis 3/2008, für den die Bundesnetzagentur erstmals die Entgelte vorab reguliert hatte. Sie betrugen damals 9,94 Cent/Minute für größere (T-Mobile und Vodafone) und 8,78 Cent für kleinere Mobilfunker (E-Plus und o2). Die Mobilfunkunternehmen hatten für den aktuell geltenden Zeitraum sogar Entgelte von zum Teil 20 Cent gefordert, was nach Ergehen des aktuellen Urteils vom BREKO nun als die pure Gier bezeichnet wird, die durch nichts gerechtfertigt sei.

   Tatsächlich kam es dann ja auch zu einer leichten Absenkung durch die Behörde. BREKO unterstützt die Position von Regulierungschef Matthias Kurth, der im Rahmen der Vorstellung seines Jahreberichtes nun weiteren Spielraum nach unten für die Terminierungsentgelte sieht. Auch angesichts der rasanten Zuwachsraten bei mobiler Datenübertragung und eines 20-prozentigen Anstiegs der Verbindungsminuten im letzten Jahr hält BREKO die Zeit für gekommen, die Mobilfunker nicht weiter über "Mondpreise" bei der Terminierung querzusubventionieren. Nur durch diese Quersubventionierung sei es überhaupt möglich, dass Mobilfunker Verträge anböten, die z.T. mit einer horrenden Ersparnis aufwarten. "Dies ist eine dramatische Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Mobilfunks, insbesondere im wachsenden Markt der Datenübertragung", kritisiert Lüddemann.

Quelle: tele-fon.de

Externe Links zum Thema:
 •  Bundesverwaltungsgericht
 •  BREKO
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