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Bundesnetzagentur: Qualitätsanforderungen für entbündelte DSL-Anschlüsse
 
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B u n d e s n e t z a g e n t u r
10. April 2008
17:55 Uhr
Qualitätsanforderungen für entbündelte DSL-Anschlüsse

[mg]  Die Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung über das Standardangebot der Deutschen Telekom AG (DT AG) für den Zugang zum IP-Bitstrom bekannt gegeben. Der Angebotstext enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber den IP-Bitstrom-Zugang, also z.B. einen reinen DSL-Anschluss, bei der DT AG erhalten können. Wesentliche Punkte des Standardangebots sind
  • das Angebot eines Stand-alone-Bitstroms
  • das Angebot des IP-Bitstroms für symmetrische Anschlussvarianten (z.B. SDSL)
  • verbesserte Entstörungsbedingungen
  • die Garantie einer Mindestqualität, die ein Angebot von Sprachdiensten über den IP-Bistrom ermöglicht
  • die Modalitäten und Prozesse, zu denen Wettbewerber IP-Bitstrom bei der DT AG bestellen können
  • die zwischen der DT AG und den Wettbewerbern abzuwickelnden Prozesse, wenn Endkunden ihren DSL-Anbieter wechseln wollen sowie schließlich auch
  • sonst übliche allgemeine Vertragsklauseln wie etwa Zahlungs-, Haftungs- und Kündigungsbestimmungen.
   "Mit der Entscheidung haben wir eine weitere wichtige Weiche für mehr Wettbewerb im Breitbandmarkt gestellt. Sie ist das Ergebnis einer sehr umfassend durchgeführten Überprüfung, ob und inwieweit das von der Deutschen Telekom vorgelegte Standardangebot vollständig ist und den Vorgaben der Billigkeit, Chancengleichheit und Rechtzeitigkeit entspricht. Daher haben wir einige Regelungen in dem von der Deutschen Telekom vorgelegten Standardangebot ändern müssen, damit das Vertragswerk insgesamt den rechtlichen Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes genügt und die Wettbewerber auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete Bitstrom-Zugangsverträge mit der Deutschen Telekom abschließen können, ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln zu müssen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.

   Die DT AG war bereits in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten "IP-Bitstrom" zu gewähren. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Zugleich mit dieser Regulierungsverfügung war der DT AG auch auferlegt worden, einen Standardvertragsentwurf für den IP-Bitstrom-Zugang vorzulegen, der nachfragende Wettbewerber in die Lage versetzt, die Zugangsleistung ohne aufwändige Vertragsverhandlungen von der DT AG beziehen zu können.

   Das jetzt endgültig festgelegte IP-Bitstrom-Standdardangebot ist in einem zweistufigen Verfahren, im Rahmen dessen auch die Wettbewerber angehört wurden, eingehend geprüft worden. Bereits Ende August letzten Jahres war der DT AG in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, ihr IP-Bistrom-Standardangebot zu ändern. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen war, mussten die erforderlichen Änderungen in der jetzt ergangenen zweiten Entscheidung von der Bundesnetzagentur selbst vorgenommen werden. Die Telekom darf das Standardangebot bis Ende April 2009 nicht von sich aus ändern.

   Über die Entgelte für den IP-Bitstromzugang ist in einem eigenständigen Verfahren zu entscheiden. In diesem Verfahren hat die zuständige Beschlusskammer 3 ebenfalls eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Entgeltentscheidung wird bis zum 13. Mai 2008 ergehen.

Quelle: tele-fon.de

Externe Links zum Thema:
 •  Anbieter: Deutsche Telekom
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