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[mg] In den letzten Tagen wurden einigen Flatrate-Kunden der Anbieter BASE/E-Plus (mobile Internet-Flatrate), Arcor (internationale Telefon-Flatrate) und congstar (mobile SMS- und Telefon-Flatrate) die entsprechenden Verträge seitens der Anbieter gekündigt oder zumindest eine Kündigung angedroht.
Den Anfang machte BASE. Die E-Plus-Tochter vermarktet seit einiger Zeit einen mobilen Internetzugang, der für 25 Euro/Monat im Rahmen eines Pauschaltarifes sämtliche Internet-Sessions abdecken sollte. Nun kündigte E-Plus einigen Vielnutzern kurzerhand die Verträge. Fristlos. Einen konkreten Grund nannte der Anbieter bei den meisten Kündigungen nicht. E-Plus verwies in den Kündigungen lediglich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In einigen Fällen hieß es, dass die Internet-Flatrate vorwiegend "zum Aufbau und Halten von Dauerverbindungen über mehrere Tage und zu permanenten Datenübertragungen verwendet". In verschiedenen Foren äußerten sich einige betroffene Kunden, dass sie den Pauschaltarif nicht über mehrere Tage hinweg ununterbrochen genutzt hätten. Andere gaben zu, einen Datenverkehr (Traffic) von 20 bis zu 90 GB im Monat verbraucht zu haben. - Aber selbst das sollte eigentlich kein Problem sein, wirbt doch E-Plus auf der Internetseite von BASE mit dem Satz: "Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen. Mit der BASE Internet-Flatrate sind Sie auch online immer auf Zack".
Einige Verbraucherzentralen nahmen sich bereits dem Thema der fristlosten Kündigung an und kritisierten das Verhalten von E-Plus. Besonders die fehlende Abmahnung zuvor und der nicht vorhandene Kündigungsgrund bestärkt die Verbraucherzentralen, weiterhin auf die Einhaltung des Vertrages zu pochen. Hinzu kommt, dass E-Plus die Verträge fristlos kündigt, und das, obwohl die Kunden einen 2-Jahres-Vertrag besitzen und so zumindest bis zum Ende der Vertragslaufzeit auf der sicheren Seite sein sollten.
Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät betroffenen Kunden, eine "genauere Aufschlüsselung anzufordern, warum das eigene Datennutzungsverhalten nicht einer 'normalen Nutzung' entspricht". Zudem sollte der Kündigung schriftlich widersprochen werden.
Aber auch Kunden anderer Unternehmen sind von plötzlichen Kündigungen bzw. Androhungen überrascht worden. So berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, dass zahlreiche Kunden Post von Arcor erhalten hätten. Den Betroffenen wird vorgeworfen, die Auslands-Telefon-Flatrate "International flat 1" in "einem außergewöhnlich hohen Maß" genutzt zu haben. Den Kunden wird geraten, ihre Auslandsgespräche "umgehend und erheblich zu reduzieren", andernfalls werde Arcor den Tarif kündigen. Ein Kunde hätte die Flatrate für 3,95 Euro/Monat gebucht und rund 50 Stunden im Monat telefoniert.
Arcor rechtfertigt die Kündigungs-Androhung unter anderem damit, dass es Kunden im Rahmen der Flatrate nur erlaubt sei, den "privaten Telefonbedarf" zu decken und dass das Gesprächsvolumen "nicht offensichtlich von der durchschnittlichen Nutzung privater Teilnehmer erheblich abweichen" darf. - Die Verbraucherzentrale NRW hat mittlerweile Arcor aufgefordert, solche Schreiben an Flatrate-Kunden zu unterlassen. Kunden könnten schließlich nicht wissen, wie genau der Anbieter die "durchschnittliche Nutzung" definiert.
Ähnlich ergeht es momentan einigen Kunden der Telekom-Billigmarke congstar. Hier hatten die betroffenen Kunden mobile Sprach-Flatrates und teilweise auch SMS-Pauschalen gebucht. Die gebuchten Flatrates wurden nun von seitens congstar zum Ende der einmonatigen Vertragslaufzeit fristgerecht aber ohne Angaben von Gründen gekündigt. Immerhin hält sich congstar an die (kurze) Vertragslaufzeit. Eine Angabe von Gründen wäre dennoch wünschenswert.
Auch wenn es keine offizielle Stellungnahme gibt, wird von einer übermäßigen Nutzung der Flatrates ausgegangen. So berichten einige Kunden, teilweise an einem Abend SMS im dreistelligen Bereich verschickt zu haben. Andere Kunden erzählten von rund zwei Gesprächsstunden pro Tag in ein Fremdnetz - welches von der Pauschale abgedeckt wurde. Dies war für congstar offenbar zu viel. In den AGB von congstar finden sich allerdings keine Einschränkungen oder Begrenzung, die eine übermäßige Nutzung untersagen würden.
Quelle: tele-fon.de