Anzeige
 
Bundesnetzagentur: Verbraucher sollen Behörde Mißbrauchsfälle melden
 
tele-fon.de - Ihr Ratgeber im Telekommunikations-Markt
Ein Service von
[tschi: bit] - www.cheabit.com
+ +  T O P  + +  Werbefinanzierter GRATIS Smartphone-Tarif bringt monatlich 100 MB Surf-Volumen  + +  TOP  + +
Anbieter

  Alle Anbieter
    01015
    01026
    01029 Telecom
    01051 Telecom
    01058 Telecom
    01071 Telecom
    01081 Telecom
    Arcor
    BT Germany
    Deutsche Telekom
    freenetPhone
    One.Tel
    star79
    TELE2
    weitere Anbieter ...

Sie sparen mit tele-fon.de?
Eine kleine Spende würde uns sehr freuen!

Tarife

  Tarifabfrage
  Erweiterte Tarifabfrage
    Ort (eig. Vorwahl)
    Nah (bis ca. 20 km)
    Regio (bis 50 km)
    Fern (ab 50 km)
    T-Mobile
    Vodafone
    E-Plus
    o2 Germany
    Ausland ...NEU!
  zu FonTipp.de
  zu webLCR.de
Festnetz-Tipp
 Call-by-Call: 010010
 Preselection: betterCALL
Mobilfunk-Tipp
 Prepaid:NEU! discotel smart
 Postpaid: Klarmobil
Smartphone-Tipp NEU!
 Wenignutzer: DeutschlandSIM All-In
 Vielnutzer: discotel smart
Flatrate-Tipp
 DSL&Telefon: 1&1
 DSL: 1&1
 Poweruser: KDG
 Von Mobil: DeutschlandSIM Flat
 viaSatellit:NEU! StarDSL
Auslands-Tipp
 Mobil surfen: abroadband
Unser Auskunft-Tipp
 Inland:Update! 11 8 28

Download / Listen

  Telefon-Downloads
    FonTipp (v1.710)
    webLCR (v5.0.3 )NEU!

  Telefon-Listen
    Inlandstarifliste
    Auslandstarifliste
    dialNOW Tagesliste

  Internet
    DSL-Flat-Vergleich NEU!

News

 Immer auf dem Laufenden
 bleiben - mit dem
 tele-fon.de Newsletter:



  Newsletter verwalten
  Newsletter-Archiv
  Aktuelle News

Service

 tele-fon.de durchsuchen:

 
  SMS kostenlos
  Klingeltöne kostenlos
  Suche
  Forum
  Presse-Echo
  Kontakt
  Impressum
  Werbung

 tele-fon.de  >  News  >  Bundesnetzagentur: Verbraucher sollen Behörde Mißbrauchsfälle ...
 Druckversion Seite versenden 
B u n d e s n e t z a g e n t u r
5. August 2009
15:33 Uhr
Verbraucher sollen Behörde Mißbrauchsfälle melden

Anzeige
[mg]  Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Befugnisse bei der Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Schutz der Verbraucher vor belästigender telefonischer Werbung ausgebaut. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt von der Bundesnetzagentur verfolgt.

   "Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben. Es war daher nur konsequent, dass der Gesetzgeber dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt hat. Die Bundesnetzagentur stand bereits in der Vergangenheit durch die konsequente Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch an der Seite der Verbraucher. Auch bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung werden wir die uns zur Verfügung gestellten Mittel mit Entschlossenheit nutzen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren."

   Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG. Der Gesetzgeber stellt jetzt mit der Änderung nochmals klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben muss. Damit können sich die Anrufer nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang (z.B. Gewinnspiele) oder nachträglich erteilt hat.

   Eine weitere Neuerung ist, dass der Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung jetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Bundesnetzagentur kann Verstöße nunmehr mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ahnden.

   Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert worden. Bei Werbeanrufen darf der Anrufende seine Rufnummer zukünftig nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.

   "Wir sind bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zu", erläuterte Kurth.

   Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte dieser der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen: Datum und Uhrzeit sowie Name des Anrufers und - wenn möglich - dessen Rufnummer. Außerdem ist der Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und der Grund des Anrufs anzuschreiben.

   Dies kann einfach mit einem Formblatt, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abrufbar ist, geschehen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden kann die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorgehen und Bußgelder verhängen.

   "Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer", betonte Kurth. "Unterstützen Sie als betroffene Verbraucher die Bundesnetzagentur bei ihrer Arbeit. Schildern Sie uns Ihre Fälle so genau wie möglich, so dass wir mit aussagekräftigen Verbraucherbeschwerden die handelnden Unternehmen zur Verantwortung ziehen können. Wir können keinem Bürger helfen, wenn er nicht in der Lage ist, uns belastbare Sachverhalte, Namen, Rufnummern oder eventuell sogar Adressen mitzuteilen. Wir wissen nicht, wer Sie angerufen hat und es gibt zum Glück keine umfassende Überwachung des Telefonverkehrs. Daher kann nur der belästigte Bürger selbst zum Erfolg unserer Arbeit beitragen. Zugleich appelliere ich auch an die werbenden Unternehmen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Dies schadet auch dem Ansehen der Unternehmen."

   Beratung zu den Themen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung finden Verbraucher unter den folgenden Kontaktdaten: Bundesnetzagentur, Nördelstraße 5, 59872 Meschede oder Bundesnetzagentur, Schütt 13, 67433 Neustadt oder per Telefon unter 0291/9955-206, erreichbar von Montag bis Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, am Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Freitag von 9 bis 16 Uhr. Per Telefax ist die Bundesnetzagentur unter der Nummer 06321/934-111 ebenfalls erreichbar.

Quelle: tele-fon.de

Externe Links zum Thema:
 •  Bundesnetzagentur
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Nachdruck und Veröffentlichung dieser Informationen sind unter der Quellangabe "www.tele-fon.de" jederzeit erlaubt. Belegexemplar erbeten.
 Seite bookmarken bei:
digg Folkd Google Linkarena
Newstube Webnews Yahoo Yigg
  Vorherige Nachricht
Ältere/verwandte Nachrichten zu diesem Thema:
 •  Bundesnetzagentur: Verbote für 16 Dienste mit unseriösem Gewinnversprechen
 •  BREKO: Vorwurf: Telekom behindert den ländlichen Netzausbau
 •  Bundesnetzagentur: Kooperation von Energieversorgern & Telekom angedacht
 •  o2: Längere Rufnummern für einige DSL-Bestandskunden
 •  E-Plus: Zielgerichtete Werbung bringt Frei-SMS und Sonderguthaben
tele-fon.de durchsuchen:
 
Immer den günstigsten Telefonanbieter im Blick.
Mit FonTipp sehen Sie sofort den billigsten Anbieter neben Ihrer Windows Uhr.