[mg] Zum Schutz der Verbraucher vor Telefonanrufen mit angeblichen Gewinnversprechen hat die Bundesnetzagentur auch auf die jüngsten Telefon-Spam-Wellen reagiert. Kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden über unverlangte Telefonanrufe mit Gewinnversprechen hat sie die entsprechenden Rufnummern abschalten lassen. Gleichzeitig hat sie Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für solche Rufnummern angeordnet, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits beworben worden waren. Diese gelten regelmäßig ab dem ersten, der Bundesnetzagentur gemeldeten Tatzeitpunkt.
Seit Anfang des Jahres werden Verbraucher bundesweit mit Telefonanrufen belästigt, in deren Verlauf die Angerufenen im Rahmen einer Bandansage aufgefordert werden, unterschiedliche, hochpreisige 0900er Rufnummern zurückzurufen, um ihren Gewinn zu erhalten. Der Gewinn sollte aus einem BMW-Coupé inkl. Spritgeld und Versicherung oder 30.000 Euro in bar bestehen.
Die Anrufe erfolgten ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung. Sie stellen damit einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und sind damit rechtswidrig. Zudem fehlte die nach dem Telekommunikationsgesetz geforderte Angabe des vom Endnutzer zu zahlenden Preises der beworbenen 0900er Rufnummer. Schließlich erfolgten die Werbeanrufe entgegen der gesetzlichen Vorschriften mit unterdrückter Rufnummer.
"Die Bundesnetzagentur schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Verhinderung von Rufnummernmissbrauch weiterhin konsequent aus. Belästigungen von Verbrauchern durch unseriöse Telefonanrufe mit vermeintlichen Gewinnversprechen nehmen wir nicht hin", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Das verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf die genutzten 0900er Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr eingetrieben werden. Durch diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur ist der Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen geschützt", erläuterte Kurth.
Wenn die Verbindungsentgelte dennoch in Rechnung gestellt werden oder der Verbraucher die in Rechnung gestellten Entgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte der Kund ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.
Für die aktuellen Gewinnanrufe sind zwei Unternehmen verantwortlich, die ihren Firmensitz in Birmingham, Großbritannien, haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern waren bei denselben Netzbetreibern geschaltet.
Von der Rufnummernabschaltung sowie dem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sind bislang folgende Rufnummern betroffen: 0900-5040930, 0900-5050450, 0900-5060960, 0900-5080400, 0900-5454501, 0900-5455800, 0900-5560060, 0900-5560090, 0900-5570040 und 0900-5590030.
Präventiv wurden zudem folgende Rufnummern der verantwortlichen britischen Unternehmen abgeschaltet, ohne dass diese bereits beworben wurden: 0900-5060380, 0900-5077 600, 0900-5080501, 0900-5099200, 0900-5099400, 0900-5105 118, 0900-5105119, 0900-5105134, 0900-5106540, 0900-5454 504, 0900-5455600, 0900-5560077 und 0900-5659500.
Gleichzeitig bedankt sich die Bundesnetzagentur auch bei allen Verbrauchern, die geholfen haben, die ungebetenen Unternehmen ausfindig zu machen. "Dies hat dazu geführt, dass wir schnell und effektiv durch Abschaltungen der beworbenen Rufnummern reagieren konnten. Weitere Hinweise in Bezug auf die oben genannten Rufnummern sind nicht mehr nötig, da die Maßnahmen bereits abgeschlossen sind", sagte Kurth.
Weiter bittet die Bundesnetzagentur um Verständnis, dass wegen der hohen Anzahl an eingegangenen Hinweisen zu den bereits abgeschalteten Rufnummern nicht in jedem Fall ein individuelles Antwortschreiben erfolgen kann. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auch andere, bei der Bundesnetzagentur bekannt werdende Fälle von Rufnummernmissbrauch zügig aufgeklärt und effektiv durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können.
"Im Alltag können sich Verbraucher vorsorglich schützen, indem sie sparsam und vorsichtig im Umgang mit ihren Daten, insbesondere ihrer Telefonnummer, sind. Verbrauchern, die über vermeintliche Gewinnversprechen zum Anruf auf eine 0900er Rufnummer verleitet werden sollen, empfehlen wir, die hochpreisige Nummer nicht zurückzurufen", erläuterte Kurth abschließend.
Quelle: tele-fon.de