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Urteil: Vorratsdatenspeicherung unrechtmäßig / Löschung der Daten begonnen
 
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U r t e i l
5. März 2010
8:13 Uhr
Vorratsdatenspeicherung unrechtmäßig / Löschung der Daten begonnen

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[mg]  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für unrechtmäßig erklärt und gleichzeitig festgesetzt, dass alle gespeicherten Vorratsdaten unverzüglich gelöscht werden müssen. Große Unternehmen wie die Deutsche Telekom oder 1&1 haben bereits mit der Löschung der aufgelaufenen Vorratsdaten begonnen.

   Wie das Bundesverfassungsgericht urteilte, sei das reformierte Telekommunikationsgesetz seit 2008 in manchen Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die sofortige Löschung der Vorratsdaten wurde somit gleichzeitig angeordnet. Im Rahmen der Herstellung von Telefon- und Internetverbindungen aber auch Daten zur eMail-Nutzung sowie Standorte von Mobiltelefonierern wurden bislang sechs Monate lang gespeichert und waren für die Behörden im Rahmen der Strafverfolgung verfügbar. Dies entfällt nun ersatzlos. Weiterhin werden jedoch Informationen wie z.B. geführte Telefonate für Einzelverbindungsnachweise und Abrechnungsgrundlagen gespeichert.

   Straftäter können aber auch künftig über die IP-Adresse oder andere Datenmerkmale ertappt werden. Wer beispielsweise illegale Dateien per Filesharing verbreitet, kann auch weiterhin von den Behörden im Rahmen von schweren Straftaten dingfest gemacht werden.

Quelle: tele-fon.de

Externe Links zum Thema:
 •  Bundesverfassungsgericht
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