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Bundesnetzagentur: Neue Entgelte für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur vorgelegt
 
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B u n d e s n e t z a g e n t u r
30. März 2010
18:13 Uhr
Neue Entgelte für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur vorgelegt

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[mg]  Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche Telekom Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur in Rechnung stellen darf. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz im Multifunktionsgehäuse, den speziellen Kabelverzweigern, die in grauen Kästen an öffentlichen Straßen und Wegen untergebracht sind, beträgt nun 113,94 Euro. Die Telekom hatte in ihrem Antrag hierfür 173,32 Euro monatlich gefordert. Der nun festgelegte Preis von 113,94 Euro bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch beispielsweise vier Unternehmen muss dann jede Firma lediglich ein Viertel bezahlen.

   Der monatliche Tarif je Meter für die Nutzung eines Kabelleerrohrs der Telekom durch Wettbewerber wurde auf 12 Cent festgesetzt. Hierfür hatte die Deutsche Telekom ein monatliches Überlassungsentgelt von 43 Cent beantragt.

   "Die jetzt festgelegten Entgelte sorgen für Klarheit beim Breitbandausbau und ermöglichen die von allen Seiten geforderten Koinvestitionen. Die Entscheidungen sind daher ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. Die festgelegten Entgelte ermöglichen den Wettbewerbern den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG zu fairen Preisen. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungskosten setzen die Entgelte Anreize für effiziente Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur. Darüber hinaus erlauben sie der Deutschen Telekom eine auskömmliche Zweitverwendung ihrer bereits vorhandenen Infrastruktur", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

   Bereits Anfang Dezember 2009 hatte die Bundesnetzagentur in einer ersten Entscheidung die technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die Telekom Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können alternative Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die sog. DSLAMs, künftig in die Multifunktionsgehäuse der Telekom einbauen. Ferner muss die Deutsche Telekom den Wettbewerbern ermöglichen, selbst Glasfaserleitungen in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Anlagen zu betreten.

   "Beide Seiten haben immer wieder beteuert, den Breitbandausbau in Deutschland zügig vorantreiben zu wollen. Jetzt, da alle Voraussetzungen auf dem Tisch liegen, erwarte ich sowohl von der Deutschen Telekom als auch von den Wettbewerbern, dass sie die von uns in der letzten Zeit getroffenen Entscheidungen im Interesse der Verbraucher schnell umsetzen. Es wäre bedauerlich, wenn die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung beim Breitbandausbau durch gerichtliche Auseinandersetzungen unnötig verzögert würden", betonte Kurth.

   Neben den monatlichen Überlassungsentgelten für die Mitnutzung der Multifunktionsgehäuse und der Kabelleerrohre der Telekom sind in der ergangenen Entscheidung weitere Entgelte für die Zugangsgewährung, wie etwa Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte, festgelegt worden. Auch diese Entgelte wurden gegenüber dem Entgeltantrag der Telekom zum Teil deutlich gekürzt.

   Die neuen Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 befristet. Die nach Aufwand genehmigten Entgelte wird die Bundesnetzagentur bereits Ende dieses Jahres einer erneuten Überprüfung unterziehen, um auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen, dann möglichst pauschalierte Entgelte festlegen zu können.

Quelle: tele-fon.de

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