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[mg] Der Internetanbieter 1&1 berechnet ab 1. Mai für gewisse Festnetzrufnummer, die vermeintlich von der Telefonflatrate gedeckt werden, Gebühren. Dazu zählen Rufnummern, die über gewöhnliche Festnetznummern z.B. Konferenz-, Callthrough oder Chat-Dienste abwickeln. Welche Rufnummern genau betroffen sind, können über die 1&1-Hotline erfragt werden und sollen künftig auch im Control-Center nachzulesen sein.
Dienste wie Talkyoo oder PeterZahlt sind 1&1 schon seit langem ein Dorn im Auge. Sperrte der Anbieter Ende 2008 noch solche Services komplett, so kann man diese Einwahlnummern nun wieder anrufen. Allerdings werden je Gesprächsminute 2,9 Cent berechnet - unabhängig davon, ob man über eine Festnetzflatrate von 1&1 verfügt oder nicht.
Verteidigte 1&1 bislang noch die Sperrung solcher vom Anbieter unbeliebten Dienste mit dem Argument, dass 1&1 für die Vermittlung Kosten entstünden, so wälzt der Anbieter aus Monterbaur diese nun an den Endkunden ab. 1&1 setzt damit eine Klausel um, die bereits seit langem in den eigenen AGB schlummert und bislang keine Beachtung fand.
Kunden werden derzeit mit folgendem Wortlaut angeschrieben: "Ab dem 1. Mai 2011 berechnen wir bestimmte Telefoniedienste mit 2,9 Cent pro Minute. Hierzu gehören Festnetzrufnummern, die wie Sonder- oder Servicerufnummern genutzt werden, z. B. für Konferenzdienste. Derartige Verbindungen sind kein entgeltfreier Bestandteil Ihrer 1&1 Telefon-Flat und werden deshalb gesondert abgerechnet. Für Sie bedeutet dies: Bei Nutzung dieser Telefoniedienste fallen entsprechende Entgelte an. Die Berechnung erfolgt gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Lesen Sie hierzu insbesondere Kapitel 'II. Telefoniedienstleistungen'"
In den AGB heisst es unter anderem: "(...) verpflichtet sich der Kunde, keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z.B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer). Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä."
1&1 behält sich auch das Recht, Kunden, die o.g. Dienste in Anspruch nehmen, das Vertragsverhältnis außerordentlich aufzukündigen. Außerdem müssen die Kosten von 2,9 Ct/Min. für die Nutzung der Dienste bezahlt werden. Die betroffenen Rufnummern können derzeit nur über die 1&1-Hotline erfragt werden. Eine entsprechende Blacklist für das Control-Center sei aber bereits geplant.
Quelle: tele-fon.de