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B u n d e s n e t z a g e n t u r
27. Januar 2010
18:04 Uhr
Congstar und T-Systems müssen Call-by-Call anbieten

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[mg]  Die Bundesnetzagentur hat durch einen Bescheid vom 25. Januar die Deutsche Telekom sowie ihre beiden Tochtergesellschaften T-Systems (Geschäftskunden) und Congstar (Discounter) dazu verpflichtet, unverzüglich die Möglichkeit zu schaffen, dass sowohl Call-by-Call als auch Preselection an den geschalteten IP-basierten Anschlüssen funktionieren. Damit ist der Entwurf von November 2009 der Bundesnetzagentur nun amtlich.

   Künftig muss es Neu- wie auch Bestandskunden des Ex-Monopolisten möglich sein, den gewünschten Telefonanbieter mittels fallweiser Auswahl (Call-by-Call) bzw. dauerhafter Voreinstellung (Preselection) auszuwählen. Eine entsprechende Frist zur Umsetzung gewährte die Aufsichtsbehörde der Deutschen Telekom nicht. Die von der Telekom geforderte Implementierungsfrist von mindestens neun Monaten akzeptierte die Behörde nicht. Stattdessen nannte sie diese Frist "nicht nachvollziehbar". Schließlich wusste die Telekom bereits seit Anfang 2009 von der bevorstehenden Änderung und außerdem sei die Implementierung beispielsweise in der Schweiz auch ohne nennenswerten Aufwand erfolgt.

   Gleichzeitig wies die Aufsichtsbehörde den Bonner Konzern auch darauf hin, dass sowohl Bestands- als auch Neukunden der Telekom einen Rechtsanspruch auf Call-by-Call und Preselection hätten und die Telekom deshalb ihrer entsprechender Verpflichtung nachkommen sollte. Auch einen Ausschluss von Call-by-Call/Preselection durch die Allgemeinen Geschäftsbedingen der Telekom sei nicht akzeptierbar.

   Ob die Deutsche Telekom nun der Anweisung der Bundesnetzagentur folgt oder doch den Rechtsweg mittels Klage beschreitet, ist derzeit noch unklar. Ein Sprecher sagte in Bonn lediglich, dass die Verfügung derzeit intern geprüft werde.

Quelle: tele-fon.de

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